Geboren am 7. September 1954 in Hannover. Studierte 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften in Hannover. Promotion 1985, Habilitation in Rechtstheorie 1989 in Würzburg. 1991 bis 1995 Professor für Öffentliches Recht in Hamburg, seit 1995 Professor für Rechtsphilosophie in Würzburg. Dreier ist erklärtes Mitglied der SPD.
Publikationen (Auswahl)
Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat, 1991
Dimensionen der Grundrechte, 1993
Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1 (Art. 1-19), 1996; Bd. 2 (Art. 20-82), 1998; Bd. 3 (Art. 83-146), 2000 (als Herausgeber und Mitautor)
Grundrechtsschutz durch Landesverfassungsgerichte, 2000
Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, 2001
50 Jahre Bundesverfassungsgericht. Festschrift, 2001 (Herausgabe gemeinsam mit Peter Badura)
Lebensschutz und Menschenwürde in der bioethischen Diskussion, 2002
Raum und Recht. 600 Jahre Würzburger Juristenfakultät. Festschrift, 2002 (Herausgabe gemeinsam mit Hans Forkel und Klaus Laubenthal)
Verfassungen. Zwischen Recht und Politik, 2008 (gemeinsam mit Friedhelm Hufen und Uwe Berlit)
Dreier löste sechs Jahre nach seiner Berufung in die österreichische Wissenschaftskurie einen politischen Konflikt aus, als ihn die SPD im Jänner 2008 zum Nachfolger Winfried Hassemers als Richter des Bundesverfassungsgerichts nominierte. Dreier, der von 2001 bis 2007 auch Mitglied des Nationalen Ethikrats war, geriet unter Beschuss, weil er zur Wahrung der Menschenwürde von Entführungsopfern die Anwendung polizeilicher Folter gegen mutmaßliche Entführer nicht ausschloss. Die SPD zog daraufhin die Nominierung zurück.