Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cambridge) (* 14. November 1968 in München) ist eine deutsche und in Österreich lebende Rechtswissenschaftlerin. Seit 2008 ist sie Universitätsprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien und seit 2011 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). Sie war von 2017 bis 2022 Vorsitzende des Akademierats der ÖAW und ist seit 2022 Präsidentin der philosophisch-historischen Klasse.
Nach ihrer Promotion zum Doktor der Rechte und ihrer Habilitation an der LMU München sowie Graduierung zum Master of Laws an der Universität Cambridge erhielt sie mit nur 29 Jahren den Ruf auf einen Lehrstuhl an der Universität Greifswald, wo sie von 1998 bis 1999 tätig war. Sie folgte schließlich einem Ruf an die Universität Göttingen, wo sie von 1999 bis 2008 einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung innehatte. Zuletzt war sie dort Direktorin des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung sowie des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft.
Die wissenschaftlichen Arbeiten von Wendehorst weisen überwiegend eine europäische oder internationale Ausrichtung auf. In den frühen Jahren ihrer Forschung arbeitete sie in den Kernbereichen des Privatrechts, wie etwa dem Vertragsrecht oder dem Haftungsrecht. Seit etwa 2015 widmet sich Wendehorst im Schwerpunkt Themen der Digitalisierung. Sie hat mit ihrer wissenschaftlichen Forschung – etwa ihrem Fünf-Komponenten-Modell vernetzter Produkte, ihren Arbeiten zu Digitalisierung und Haftung oder ihrer Theorie der Rechte an co-generierten Daten – heute als herrschend anzusehende Deutungen und Konzepte wesentlich geprägt. Als Expertin war sie für verschiedene EU-Institutionen und nationale Regierungen tätig, und mehrere Rechtsakte auf europäischer Ebene sowie legislative Arbeiten auf UN-Ebene beruhen unmittelbar auf ihrer Forschung. In Anerkennung ihrer bahnbrechenden Arbeiten für die dogmatische Durchdringung und Bewältigung der Digitalisierung – einschließlich der Künstlichen Intelligenz – wurde Wendehorst 2024 die Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern verliehen.
Wendehorst ist nicht nur im gesamten deutschen Sprachraum und in den Ländern der EU, sondern auch noch darüber hinaus als herausragende Rechtswissenschaftlerin anerkannt. Wendehorst war wesentlich an der Gründung des European Law Institute (ELI) beteiligt. Sie war 2017 bis 2021 Präsidentin des ELI und ist seit 2021 dessen Scientific Director. Sie ist derzeit ferner Vizepräsidentin des Österreichischen Juristentags (ÖJT) und in zahlreichen Institutionen und Gremien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vertreten.